Aufstiegsmöglichkeiten im Parkett- und Bodenleger-Handwerk
Untenstehend finden Sie die verschiedenen Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten nach einer Ausbildung zum Parkettleger / Parkettlegerin und Bodenleger / Bodenlegerin.

Untenstehend finden Sie die verschiedenen Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten nach einer Ausbildung zum Parkettleger / Parkettlegerin und Bodenleger / Bodenlegerin.
Der Meisterbrief ist der wichtigste Qualifikationsnachweis im Handwerk und ein entscheidender Schritt zur Selbständigkeit und für eine Karriere in Handwerk und Industrie.
Mit der erfolgreichen Ablegung der Meisterprüfung verfügt der Absolvent über den „Großen Befähigungsnachweis". Durch das Meisterdiplom wird umfassendes theoretisches Wissen und praktisches Können im Parkettlegerhandwerk, in kaufmännischen Belangen, der Ausbildung und dem selbstständigen Arbeiten bescheinigt. Es gestattet einen Betrieb zu führen sowie Auszubildende auszubilden.
Mit dem Meisterbrief erwerben Sie die Berechtigung den Titel "Bachelor Professional" im Parkettlegerhandwerk zu führen. Dieser Abschluss wird nach dem Deutschen Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordet.
Perspektiven:
Parkettlegermeister haben die Chance, einen eigenen Handwerksbetrieb zu gründen oder einen bereits bestehenden Betrieb selbstständig zu übernehmen und fortzuführen. Der Meisterbrief ist ein Qualitätsmerkmal, auf das viele Kunden Wert legen.
Die Zulassung zur Prüfung erhält gemäß der Handwerksordnung, wer die Gesellenprüfung im Parkettlegerhandwerk oder in einem damit verwandten Handwerk (z. B. Schreinerhandwerk) bestanden hat.
Wer eine andere Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat, muss zusätzlich eine mehrjährige einschlägige praktische Tätigkeit (mind. 24 Monate) im Parkettlegerhandwerk nachweisen.
Ohne eine anerkannte Berufsausbildung muss eine sechsjährige Berufspraxis im Parkettlegerhandwerk nachgewiesen werden können.
Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien.
Weitere Infos zur Zulassung erhalten Sie bei der Handwerkskammer für Mittelfranken:
Website: www.hwk-mittelfranken.de
E-Mail: christine_linhardt@hwk-mittelfranken.de
Tel.: 0911-5309-248
Die Meisterprüfung wird unterteilt in vier Bereiche:
Teil 1 und 2 - Fachtechnologie und Fachtheorie
Teil 3 Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
Teil 4 Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Teil 1 und 2
Vorbereitungslehrgänge für die Teile 1 und 2 bietet unsere Innung etwa alle zwei Jahre an. Der Schulungsort ist Bamberg. Beschult wird in Teilzeitform, jeweils im 14-Tages-Rhythmus von Donnerstag bis Samstag. Zeitraum des Kurses: August bis etwa Ende Mai des Folgejahres, darauf folgt die Prüfung vor dem Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer für Mittelfranken.
Über aktuell geplante Vorbereitungslehrgänge informieren wir Sie gerne. Bitte übermitteln Sie uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular.
Hier geht´s zum Lehrgangsflyer:
Parkettlegermeister Flyer
Kosten:
Die Teilnehmergebühr für den Vorbereitungskurs in den Teilen 1 und 2 liegt voraussichtlich bei ca. 7.200,00 € (Stand 2024 bei 15 Teilnehmern) inkl.Übungsmaterial im Praxiunterricht.
Dazu kommen eigene Aufwendungen für An- und Heimreise, ggfs. Unterkunft und Verpflegung.
Sie benötigen für den Unterricht einen Laptop bzw. ein Notebook mit Office-Programmen sowie Werkzeug und Geräte für den Praxisunterricht.
Für Fachliteratur (z. B. Fachbuch für Parkettleger, Normen) fallen ca. 250,00 € an.
Die Meisterprüfung wird durch die HWK für Mittelfranken abgenommen, hier fallen ca. 600,00 € bis 800,00 € an.
Beachten Sie die nachstehenden Informationen zur Förderung!
Hier finden Sie das Formular für Ihre Anmeldung zum nächsten Vorbereitungslehrgang:
Anmeldeformular Meisterkurs
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für Lehrgänge
Teil 3 und 4
Vorbereitende Lehrgänge mit abschließender Prüfung in den Teilen 3 und 4 bieten alle Handwerkskammern an. Wir empfehlen, diese Teile bereits im Vorfeld an der Handwerkskammer im eigenen Wohnbereich zu absolvieren.
Kursinfos erhalten Sie direkt bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
Förderung:
Eine Förderung wird in vielen Fällen bewilligt. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de/ .
Meisterbonus in Bayern:
Jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss erhält einen Meisterbonusin Höhe von aktuell 3.000 Euro (Stand Mai 2023).
Berechtigt sind Absolventen mit Wohnsitz oder Beschäftigungsverhältnis in Bayern, welche die Meisterprüfung vor einem bayerischen Prüfungsausschuss abgelegt haben.
Informationen zu den Richtlinien finden Sie unter:
www.stmwi.bayern.de/mittelstand-handwerk/aus-und-weiterbildung/meisterbonus/
Der Restaurator oder die Restauratorin im Parkettlegerhandwerk hat zur Aufgabe, historische Parkettböden - ein wichtiges Kulturgut - in Form von Renovierung, Restaurierung und Rekonstruktion den nachfolgenden Generationen zu erhalten.
Historisch und handwerklich wertvolle Parkett- und Holzfußböden sind im Sinne des Denkmalschutzes, im Einklang mit Denkmalämtern, Bauämtern und Bauherren fachgerecht zu restaurieren, zu pflegen und zu erhalten.
Restauratoren und Restauratorinnen verfügen über:
Die Fortbildung ist unterteilt in zwei Blöcke von jeweils ca. 200 Unterrichtsstunden. Voraussetzung für die Teilnahme am Block I ist die Gesellenprüfung und für Block II die Meisterprüfung im Parkettlegerhandwerk und eine mehrjährige Praxis als Parkettlegermeister. Jeder Block wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluss außer der Teilnahmebestätigung eine Urkunde:
Für Block I: Geprüfter Parkettleger für Restaurierungsarbeiten
Für Block II: Geprüfter Restaurator im Parkettlegerhandwerk
Informationen erhalten Sie bei der Bundesfachgruppe der Parkettrestauratoren:
Website: http://www.parkettrestauratoren.org
E-Mail: info@parkettrestauratoren.org
oder bei Herrn Manfred Weber
E-Mail: info@weber-parkett.de
Parkettleger-Gesellen können über das Arbeitsamt eine finanzielle Beihilfe beantragen.
Die Qualifikation der staatlich geprüften Holztechnikerin oder des staatlich geprüften Holztechnikers steht zwischen der des Handwerksmeisters und des Diplom-Ingenieurs. Die Absolventen sind in der Lage wiederkehrende ingenieurmäßige Aufgaben zu übernehmen.
Die Ausbildung wird von Professoren, Lehrern und Dozenten aus der freien Wirtschaft an der Technikerschule durchgeführt. Dies gewährleistet sowohl die Vermittlung wissenschaftlicher Grundkenntnisse, als auch eine praxisorientierte Ausbildung.
Holztechniker arbeiten überwiegend in holzbe- und holzverarbeitenden Betrieben. Sie sind zuständig für die komplette Abwicklung von Aufträgen, für Auftragsplanung und Auftragssteuerung, vor allem für Kostenrechnung, Materialplanung, Arbeitsgestaltung, Terminplanung und Mitarbeiter-Führung, Entwurf und Konstruktion von Produkten.
Holztechniker finden ihren Arbeitsplatz in sämtlichen Bereichen der Arbeitsvorbereitung in mittelständischen Tischlereibetrieben, Sägewerken, in der Sperrholz- und Spanplattenherstellung, in der Möbelfabrikation oder im Holzbau. Auch in Zulieferbetrieben wie in der Lack-, Leim- und Beschlagteileindustrie finden sie Arbeitsmöglichkeiten.
Holztechniker haben sowohl technische wie organisatorische Probleme zu lösen. Dabei sind die besonderen Eigenschaften des Werkstoffes Holz mit seinen wachstumsbedingten Streuungen der Materialkennwerte und oft von der Norm abweichenden Eigenschaften zu beachten. Darüber hinaus sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Holzarten sowie das Zusammenwirken mit anderen Materialien von großer Bedeutung und zu berücksichtigen.
Ein weiteres Betätigungsfeld finden Holztechniker in der Entwicklung und Forschung. So untersuchen sie Hölzer, Holzwerkstoffe, gegebenenfalls auch Holz-Kunststoff-Verbindungen beispielsweise auf ihre Tragfestigkeit, Dichte, Wärmedämmungs- und Schallschutzmöglichkeiten sowie auf ihre Witterungsbeständigkeit.
In Bayern befindet sich eine Technikerschule in Rosenheim:
Staatliche Fachschule für Holztechnik und Holzbetriebswirtschaft
Hochschulstraße 1
83024 Rosenheim
www.fachschule.fh-rosenheim.de
Unter Umständen kann die Ausbildung zum Holztechniker gefördert werden. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de .
Die Betriebswirtinnen und Betriebswirte (HWK) sind qualifizierte Fach- und Führungskräfte. Sie werden, entsprechend den bundeseinheitlichen Rahmenlehrplänen der Akademien des Handwerks, zu Entscheidungsträgern für kleinere und mittlere Betriebe ausgebildet.
Durch ihre Ausbildung, berufliche Erfahrung und Weiterbildung auf volks- und betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und berufspädagogischen Gebieten sind sie in der Lage, optimale Entscheidungen im Betrieb zu treffen. Die Absolventen zeichnen sich gegenüber anderen Betriebswirten dadurch aus, dass sie bereits zu Beginn ihrer Weiterbildung über eine betriebliche und kaufmännische Vorbildung verfügen.
Der Betriebswirt (HWK) befähigt Sie,
Zur Fortbildungsprüfung Betriebswirt (HWK) wird zugelassen, wer eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk nachweisen kann, oder wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Erfahrungen und Kenntnisse erworben hat, die eine Zulassung rechtfertigen, z. B. eine kaufmännische Ausbildung/Teil III der Meisterprüfung.
In Bayern bietet z. B. die Handwerkskammer für Mittelfranken Fortbildungslehrgänge an:
Website: www.hwk-mittelfranken.de/ Weiterbildung / Bildungsangebot
Ansprechpartnerin: Frau Franziska Heckel, Tel. 0911-5309-203 oder E-Mail: franziska.heckel@hwk-mittelfranken.de
Im Anschluss an den Besuch entsprechender Fachober- bzw. Berufsoberschulen stehen auch höhere Berufsabschlüsse offen: Zum Beispiel die Ausbildung zum Holzingenieur oder Innenarchitekt. Selbst der Besuch der Universität mit einem entsprechenden Fachstudium ist möglich.
Studiengänge bietet in Bayern z. B. die Hochschule Rosenheim an:
Website: www.fh-rosenheim.de
Diese Fortbildung richtet sich an alle Bodenleger, die auf der Baustelle mehr Verantwortung bzw. eine leitende Funktion übernehmen wollen.
Neue Bodenbeläge erfordern genaue Kenntnis der Verarbeitung. Moderne Estriche und Beschichtungen müssen fachgerecht vorbereitet werden.
Durch fundiertes Fachwissen können Schäden vermieden werden, denn Reklamationen sind immer teuer.
Die Schulungsinhalte und weitere Details können Sie dem Flyer entnehmen.
Flyer Fortbildung Gepr. Fachbauleiter/in Fußbodentechnik (1020 KB)
Der Besuch der Fortbildung setzt eine erfolgreich abgelegte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (z. B. BodenlegerIn, RaumausstatterIn, EstrichlegerIn, FliesenlegerIn, ParkettlegerIn, RaumausstatterIn, SchreinerIn) voraus.
Handwerker ohne Abschluss müssen eine mindstens 5-jährige Berufspraxis im Bodenlegergewerbe nachweisen.
Nach dem Besuch der Fortbildung kann die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte/r Fachbauleiter/-in Fußbodentechnik" vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer für Mittelfranken erfolgen.
Der Lehrgang findet voraussichtlich in Nürnberg statt. Es handelt sich um einen Vollzeitlehrgang mit ca. 250 Unterrichtsstunden, jeweils eine ganze Woche pro Monat (gesamt 5 Wochen). Die tägliche Schulungszeit ist Montag - Freitag von jeweils 08:00-17:30 Uhr.
Der nächste Kurs startet im Herbst 2025 (Mindestteilnehmerzahl 8 Personen).
Die Teilnehmergebühr liegt bei ca. 4.000,00 €. Dazu kommen Aufwendungen für An-/Abreise und ggfs. Unterkunft sowie die Prüfungsgebühr für die Fortbildungsprüfung vor der Handwerkskammer für Mittelfranken (ca. 600,00 €).Bitte melden Sie sich für diesen Lehrgang bis 30.06.2025 an!
Das Anmeldeformular und die Teilnahmebedingungen finden Sie hier:
Anmeldung Fortbildung Gepr. Fachbauleiter/in Fußbodentechnik (HWK) (263 KB)
Teilnahmebedingungen:
Teilnahmebedingungen für Lehrgänge (176 KB