Innung Parkett- und Fußbodentechnik

Wie werde ich Mitglied der Innung?

Jeder Inhaber eines Betriebes der mit dem Parkettlegerhandwerk oder dem Bodenlegergewerbe in die Handwerksrolle der Handwerkskammern in Unterfranken-, Mittel- oder Oberfranken, Niederbayern oder der Oberpfalz eingetragen ist, kann Innungsmitglied werden.

Auch Gewerbetreibende, die ein dem Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe fachlich oder wirtschaftlich nahe stehendes Gewerbe ausüben, können der Innung beitreten.

Wir unterscheiden hier zwischen der Vollmitgliedschaft und der Gast- oder Fördermitgliedschaft. Letztere bezieht sich z. B. auf Unternehmen aus dem Bereich der herstellenden Industrie oder Lieferanten.

Der Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft (Aufnahmeantrag) muss schriftlich erfolgen.
Eine Aufnahme ist jederzeit möglich. Die Beendigung der Mitgliedschaft kann jeweils zum Ende des Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate zuvor schriftlich angezeigt werden. Bei Betriebsaufgabe endet die Mitgliedschaft mit dem Termin der Gewerbeabmeldung bzw. der Austragung aus der Handwerksrolle.

Link zum Aufnahmeantrag für die Vollmitgliedschaft (aktive Parkettleger- oder Bodenlegerbetriebe)

Link zur Gast- bzw. Fördermitgliedschaft (Hersteller, Lieferanten oder andere nahestehende Gewerbe)

Unsere Innungssatzung können Sie gerne hier einsehen.
Innungssatzung ab 01.01.2024 (7510 KB)

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