Die Innung Parkettlegerhandwerk und Fußbodentechnik für Franken, Niederbayern und Oberpfalz bietet seit vielen Jahren den Vorbereitungslehrgang zur Parkettleger-Meisterprüfung bzw. den "Bachelor Professionel im Parkettlegerhandwerk" in den Teilen I (Fachtechnologie) und II (Fachtheorie) an.
Die Inhalte des Kurses orientieren sich an der im Juli 2020 aktualisierten Meisterprüfungsverordnung:
Vorbereitung auf Meisterprüfungsprojekt, Fachgespräche und Situationsaufgabe.
Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Planungs-, Durchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten im Parkettleger-Betrieb.
Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen.
Die Struktur der Prüfung im Teil II umfasst die folgenden drei Handlungsfelder (HF):
Parkettlegergesellen und Parkettlegergesellinnen, s. auch unter Zulassungskriterien.
Für das erfolgreiche Durchlaufen der Meisterschule sollten Sie in der Lage sein, selbständig zu lernen und mit digitalen Medien zu arbeiten (Office-Programme/Excel).
Planen Sie Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts ein, um einen nachhaltigen Lernerfolg und eine optimale Prüfungsvorbereitung zu sichern.
Wir empfehlen Ihnen, vor dem Besuch der Meisterschule die Teile III und IV der Meistervorbereitung zu absolvieren. In diesen Bereichen bieten die Handwerkskammern bzw. deren Akademien Kurse in Voll- und Teilzeit an. Wenden Sie sich hierzu einfach an Ihre am nächsten gelegene Handwerkskammer.
Idealerweise sollten Sie 2 – 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung aufweisen, um maximal vom Kurs profitieren zu können.
Die Zulassung zur Prüfung erhält gemäß der Handwerksordnung (HWO), wer die Gesellenprüfung im Parkettleger-Handwerk oder in einem damit verwandten Handwerk (Schreiner-Handwerk) bestanden hat.
Wenn Sie eine andere Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben, müssen Sie zusätzlich eine mehrjährige einschlägige praktische Tätigkeit (24 Monate) im Parkettleger-Handwerk nachweisen.
Ohne eine anerkannte Berufsausbildung müssen Sie eine sechsjährige Berufspraxis im Parkettleger-Handwerk nachweisen können.
Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien.
Weitere Infos dazu erhalten Sie bei der Handwerkskammer für Mittelfranken, Frau Linhardt, unter Tel. 0911-5309-248 (E-Mail:
Beginn der Veranstaltung | 10.08.2026 |
Ende der Veranstaltung | 31.05.2027 |
Anmeldeschluss | 30.06.2026 |
max. Teilnehmer | 20 |
Teilnehmer | 0 |
Freie Plätze | 20 |
Einzelpreis | siebentausendzweihundert |
Veranstaltungsort | BZ Bamberg der HWK Oberfranken |